Herzlich willkommen bei Ihrer zertifizierten Immobilien-Sachverständigen
Mein Name ist Franziska Freya Beck und als Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist es mein persönliches Anliegen, Ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und Sie mit meinen Leistungen zu überzeugen.
Im Laufe der Jahre konnte ich bereits viele zufriedene Stammkunden mit meiner Arbeit unterstützen und immer aktuelle Weiterbildungsmaßnahmen und Zertifikate bestätigen meine Professionalität für Ihr Vorhaben.
Sie finden auf meiner Webseite alle von mir angebotenen Dienstleistungen einfach, schnell und übersichtlich und ich freue mich sehr auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre
Welche Objekte werden von mir bewertet?
Unbebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
Gemäß der Grundbuchordnung (GBO) ist dieser abgegrenzte Teil der Erdoberfläche i. d. R. auf einem gesondertem Grundbuchblatt zu vermerken.
Ein- und Zweifamilienwohnhäuser
Ein- und Zweifamilienwohnhäuser
Ganz gleich ob kleineres Einfamilienhäuschen oder opulentes Villenanwesen mit Einliegerwohnung oder doch ein ganz klassisches Zweifamilienwohnhaus. Ich bewerte Ihr Eigenheim nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und erstelle ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung für Ein- und Zweifamilienhäuser einschließlich Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte bin ich Ihre Ansprechpartnerin mit qualifizierter Kompetenz und Sachverstand.
Mehrfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Hierunter fallen Wohnhäuser mit mehreren Wohneinheiten und häufig auch eine Renditeabsicht des Eigentümers.
Selbstverständlich bewerte ich auch Ihre Kapitalanlage.
Wohnungs- und Teileigentum
Wohnungs- und Teileigentum
Sie sind Eigentümer einer Wohneinheit in einem größeren Anwesen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
Kein Problem, eine Bewertung ist auch für einzelne Wohnungen möglich.
Gemischt genutzte Objekte
Gemischt genutzte Objekte
Bei Wohn- und Geschäftshäusern, häufig auch in Einkaufsstraße gelegen, kann ebenfalls eine Bewertung sinnvoll sein.
Ich berate Sie zu diesem Thema sehr gerne.
Mietwertgutachten
Mietwertgutachten
Zur Durchsetzung etwaiger Mieterhöhungen können sich Eigentümer und Vermieter ebenfalls bei mir beraten lassen. Häufig liegt in Gemeinden kein Mietspiegel vor und Vermieter brauchen eine Grundlage zur Mieterhöhung in Form von Referenzobjekten oder Mietwertgutachten.
Oder sind Sie selbst Mieter und Ihnen droht eine Mieterhöhung? Gerne bin ich auch für Sie tätig und helfe Ihnen den geeigneten Mietpreis zu finden und eventuelle Mieterhöhungen gegen Sie zu umgehen.
Die häufigsten Gründe für eine Bewertung sind...
Bei Erbschaft sind häufig mit der Weitergabe einer Immobilie (je nach Verwandtschaftsverhältnis von Erblasser und Erbe) die Freibeträge ausgereizt. In solch einem Fall empfiehlt sich ein Gutachten, das den Wert Ihrer geerbten Immobilie beschreibt.
Des Öfteren sind auch Schenkungen zu Lebzeiten bewertungsrelevant, da hier ein Sachverständiger bei der Beratung und Berechnung von Rechten und Lasten mitwirken kann, um steuerliche Gesichtpunkte zu mindern.
Holen Sie sich beim An- und Verkauf von Immobilien eine Zweitmeinung. Ist der Marktwert Ihrer Immobilie zu hoch angesetzt, wird Ihr Objekt in den Verkaufsportalen ein Ladenhüter und Sie verlieren gravierend viel Zeit bei der Käufersuche. Oder wittert der Immobilienmakler den schnellen Verkauf deutlich unter Wert Ihres Eigentums?
Brauchen Sie einen Sachverständigen, der Sie bei Immobilienankaufsbesichtigungen unterstützt und mit einem geschulten Auge unterstützt, dass Sie nicht in eine Preisfalle tappen? Dann kontaktieren Sie mich völlig unverbindlich.
Renditeberechnungen oder Finanzierungshilfe, Umschuldung oder Verkauf? Bei all diesen Themen bin ich Ihr kompetenter und zertifizierter Ansprechpartner.
Folgende Unterlagen benötigen wir für eine gezielte Bewertung...
Aktueller Grundbuchauszug
Auszug aus dem Lageplan
Grundrisspläne und Ansichten des Gebäudes aus den Bauakten
Wohn- und Nutzflächenberechnungen
Mietverträge bei Mietobjekten
Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich Teilungserklärung und Aufteilungsplan