Project Description

Verkehrswertgutachten

Es gibt viele Anlässe für eine Immobilienwertermittlung:

  • Vermögensübersicht
  • Regelung des Vermögensübergangs (Schenkung, Erbfall)
  • gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Investitionsbeteiligungen
  • Eheschließungen / Ehescheidungen

Allen Anlässen ist gemein, dass sie sich auf den gleichen Wertbegriff berufen: den Verkehrswert nach §194 BauGB.

Er gibt an, welcher Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Objekt zu erzielen wäre, unter Einbezug von Lage, Beschaffenheit und Ausstattung sowie der aktuellen Verhältnisse am Immobilienmarkt. Um diesen Marktwert kompetent und rechtssicher ermitteln zu lassen, empfiehlt sich der Gang zu einem/r Sachverständigen für Immobilienbewertung.

Ich bewerte Ihre Immobilie nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und erstelle ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB.

In der Ausarbeitung befinden sich eine Berechnung nach zwei gängigen Berechnungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert-, Sachwertverfahren nach ImmoWertV 2010) sowie ein umfangreich ausgearbeiteter Schriftteil, eine strukturierte Objektbeschreibung sowie eine Fotodokumentation.

Im Anhang befinden sich (wenn vorhanden) Bauzeichnungen und sämtliche Nebenberechnungen. Der Umfang eines Verkehrswertgutachtens umfasst häufig 50-60 Seiten.