Project Description
Gerne erstelle ich Ihnen zum Nachweis der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ein Restnutzungsdauergutachten zur Vorlage beim Finanzamt.
Damit können Sie von höheren AfA-Sätzen Ihrer vermieteten Eigentumswohnung / Ihres vermieteten Wohngebäudes profitieren.
Durch meine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 gibt es keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung durch die Finanzämter.