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Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist eine preiswertere und kompaktere Alternative zum Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, steht dem sog. Vollgutachten in den Berechnungsverfahren aber in nichts nach.

Auch hier kommen zwei gängige Berechnungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert-, Sachwertverfahren nach ImmoWertV 2010) sowie ein kürzer ausgearbeiteter Schriftteil inkl. einer Objektbeschreibung, die die wesentlichen Aspekte und Ermittlungsansätze darlegt in die ausgearbeitete Fassung des Gutachtens.

Der Umfang dieses Leistungsspektrum erstreckt sich auf ca. 20 Seiten.